Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von OPTIMUS Automatisierungen im Bereich:

Mit Beauftragung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

2. Leistungen

OPTIMUS erbringt Dienstleistungen im Bereich Analyse, Beratung, Entwicklung und Implementierung von Automatisierungslösungen.

Die konkrete Leistung ergibt sich aus:

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere:

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von OPTIMUS.

4. Nutzung von Drittsoftware

Viele Automatisierungslösungen basieren auf Drittsoftware oder Cloud-Plattformen.

OPTIMUS übernimmt keine Haftung für:

5. KI-gestützte Systeme

Bei KI-basierten Automatisierungen können Ergebnisse variieren.

OPTIMUS übernimmt keine Garantie für:

Der Kunde bleibt verantwortlich für die Kontrolle automatisierter Entscheidungen.

6. Verfügbarkeit von Systemen

Digitale Systeme können zeitweise nicht verfügbar sein.

OPTIMUS übernimmt keine Haftung für:

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von OPTIMUS ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen für:

Die maximale Haftung ist auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.

8. Haftung für Kundensysteme

OPTIMUS übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen durch:

9. Datensicherung

Die Verantwortung für regelmässige Backups liegt beim Kunden.

OPTIMUS haftet nicht für Datenverlust, sofern dieser durch fehlende Sicherungen oder Kundensysteme verursacht wird.

10. Höhere Gewalt

OPTIMUS haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

Dazu zählen insbesondere:

11. Projektänderungen

Änderungen im Projektumfang können zu Anpassungen bei:

führen.

12. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug kann OPTIMUS:

13. Geistiges Eigentum

Alle entwickelten Konzepte, Automatisierungen und technischen Lösungen bleiben geistiges Eigentum von OPTIMUS, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen.

15. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.